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Beurkundung 2.0. Elektronisch.
Siegel fanden bereits vor der Erfindung der Schrift Verwendung. Dieses Jadesiegel stammt aus der chinesischen Kaiserzeit. Es war Ausdruck der Macht des Kaisers und verlieh den hiermit gesiegelten Urkunden ihre Legitimität. Es durfte nur vom Kaiser selbst berührt werden.
Das notarielle Siegel steht seit Jahrhunderten für Echtheit, Authentizität und öffentlichen Glauben.
Es ist Ausdruck der Rechtssicherheit, die die notarielle Beurkundung in wichtigen Lebenssituationen bietet.
Notarielle Urkunden halten bedeutsame Vorgänge für die Beteiligten und die Nachwelt in unparteilicher Weise fest.
Beglaubigungen, Notariatsakte und notarielle Protokolle geben Beweis für das Gehörte, Gesehene und Vereinbarte. Ihnen kommt vor Gericht und Behörden besondere Glaubwürdigkeit zu.
Die notariellen Beurkundungen sind zeitgemäßer denn je. Sie entsprechen unserem Bedürfnis nach Vertrauen und Orientierung in zunehmend unsicheren Zeiten.
Seit 2020 können der Großteil der notariellen Beurkundungen auch auf rein digitalem Weg vorgenommen werden.
Die österreichische Notariatskammer stellt hierfür einen gesicherten Datenraum zur Verfügung. Die physische Präsenz aller Beteiligten bei Errichtung des Notariatsaktes, einer Beglaubigung oder einer Generalversammlung ist somit nicht mehr erforderlich. Die Urkunde kann als elektronische Urkunde oder als Hybridurkunde ausgefertigt werden. Sie wird mittels Handy-Signatur oder qualifizierter elektronischer Signatur signiert und steht den Papierurkunden gleich.
Wir schätzen den persönlichen Kontakt mit unseren Klient:innen sehr. Sollte Ihnen der Weg aber zu weit sein, bieten wir gerne Beglaubigungen, die Errichtung von Notariatsakten und die Beurkundung von Generalversammlungen auch digital an.
Multimedial. Am Puls der Zeit.